Allgemeine Geschäftsbedingungen Reparatur (AGBR)
Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruches aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
§1 Auftragserteilung
- Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen.
- Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
- Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
- Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zu Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
- Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
- Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand.
§ 3 Reparaturkosten und Zahlung
- Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Aufwand und verwendetem Material berechnet. Die Preisliste liegen in den Annahmeräumen aus.
- Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung oder Nachnahme ohne Abzug ausgeliefert.
§ 4 Kostenvoranschläge; Kosten für nicht durchgeführte Aufträge:
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entsprechende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn:
- der Kunde nach dem Kostenvoranschlag auf die Durchführung der Reparatur verzichtet.
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden kann.
- ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist.
- ein Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
- keine, falsche oder unvollständige Fehlerangaben gemacht wurden.
Wird nach einem Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden die Reparatur nicht durchgeführt, so braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn dies technisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
- Wir gewähren für die von uns durchgeführte Reparatur eine Garantie von 6 Monaten, soweit es sich nachweislich um denselben und somit nicht korrekt beseitigten Fehler handelt. Weitergehende Schadensersatzansprüche, die über den Reparaturgegenstand hinausgehen, sind nicht von der Garantie erfasst. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass der beanstandete Fehler eine andere Ursache hat, wird dem Kunden der entstandene Aufwand berechnet.
- Ein Reparatur- Gewährleistungsanspruch muss der Kunde, soweit er Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, innerhalb von 10 Werktagen ab Erkennbarkeit bei uns anmelden, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung, sei es aus Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung, befreit. Der Gewährleistungsanspruch erlischt weiterhin, wenn ohne unser Einverständnis von anderen Änderungen an den Leistungen vorgenommen wurden
- Handelt es sich bei Kunden um einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so erlöschen bei Nichtanmeldung der Ansprüche innerhalb von 10 Werktagen ab Erkennbarkeit nur die Garantieansprüche. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
- Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.
- Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher oder mündlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Wir haften ab diesem Zeitpunkt, soweit die Haftung nicht schon vorher aufgrund Annahmeverzuges, gemäß § 300 Abs. 1 BGB beschränkt ist, nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht.
§ 7 Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
- Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme.
- Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Reparaturvertrag verlangen.
- Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach Angaben des Herstellers.
- Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.
- Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Werkunternehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder soweit dadurch die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit beeinträchtigt würde.
- Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
§ 9 Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns (sofern eine solche möglich ist) hat der Kunde zu tragen.
§ 10 Speicherung von Daten
Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstandsvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt Trier als vereinbart, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand April 2013